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Die Umsetzung des KiQuTG II in Thüringen

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Empfehlungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des KiQuTG II

Minister H. Holter verkündete diese Punkte, die aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert werden:

  1. Verstetigung der PiA- Ausbildung (in welchem Umfang, unter welchen Bedingungen ist nicht bekannt)
  2. Zusammenlegung des Fachkraft-Kind-Schlüssels für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt auf 1:14, dann 1:13, dann 1:12
  3. Übernahme der Kosten für das angekündigte 3. beitragsfreie Kita-Jahr

Die Aufrechterhaltung und Verlängerung des Bundesprogramms Sprach-Kitas ist unbedingt notwendig. Die Evaluationsergebnisse, die aktuelle Situation mit den bekannten Herausforderungen und die Formulierung im Koalitionsvertrag lassen keinen anderen Schluss zu. Aktionen und eine erfolgreiche Petition sind zu unterstützen.

Das Bündnis sieht die Entwicklung von Qualität in der Kindertagesbetreuung als Aufgabe zur Entwicklung des Systems. Hier gilt es, an vielen Stellschrauben nachzusteuern. Jede Änderung beeinflusst das gesamte System. Für eine Steuerung dieser komplexen Prozesse und für eine zielgenaue, bedarfsgerechte Entwicklung steht das ThInKPäd der FH Erfurt zur Verfügung, z.B. durch die Vernetzung der Akteur*innen und der Politik, durch praxisrelevante Forschung und durch die Aufbereitung der Forschungsergebnisse für die Praxis. Mit einer auskömmlichen Finanzierung und einem formulierten Auftrag sehen wir hier große Potentiale.

Bei der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels ist der Fokus auf die Erhöhung der Ausfallzeiten zu legen (z.B. 35%, entsprechend der tatsächlichen statistischen Daten) und auf einen verbindlich festgeschriebenen Rahmen für die mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten (z.B. 15% der Arbeitszeit). Mit diesen Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass Fachkräfte tatsächlich die Möglichkeit haben, zu reflektieren, vor- und nachzubereiten, dass Supervision, Coaching und Weiterbildung tatsächlich stattfinden. Das gegeneinander Ausspielen von Öffnungszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Umsetzung des Bildungsauftrags mit einem differenzierten, individualisierten Vorgehen zur Förderung der Kinder führt zu einer großen Belastung der Fachkräfte und muss beendet werden.  

Die Qualität in einer Kita/ einem Kindergarten hängt maßgeblich von der Qualität der Arbeit der Leitung ab. Deshalb ist eine Stärkung der Leitung durch Überarbeitung des Umfangs der Zeitressource zu unterstützen. Dabei ist von einem Grundstock an Leitungsstunden für alle Kitas und eine Berechnung nach Anzahl der Mitarbeitenden ohne Deckelung auszugehen.

Das Modellprojekt „Vielfalt vor Ort begegnen“ ist weiterzuführen. Erarbeitete Strukturen und Inhalte können so nachhaltig umgesetzt werden. In einer aktualisierten Förderausschreibung soll es eine Öffnung für weitere Einrichtungen geben. Falls das Bundesprogramm Sprach- Kitas endet, muss das Handlungsfeld Sprachbildung verstärkt in dieser Ausschreibung seine Abbildung finden – mit dem Fokus, wie die Erfolge weitergeführt und verstetigt werden können. Aus den Erfahrungen können Schlussfolgerungen gezogen werden, u.a. wie die Kita-Sozialarbeit als eigenständiges, vernetztes Angebot in jeder Einrichtung umgesetzt werden kann und wie Strukturen und Handlungsoptionen in der Umsetzung von inklusiven Prozessen in den Einrichtungen gelingen können.

Ein wichtiges Handlungsfeld sehen wir in der Fachkräftesicherung und -gewinnung. Hier sollte der Blick über PiA hinaus auf die Ausbildungen gerichtet werden. Ein Ausbildungsgeld für alle, eine qualifizierte Praxisanleitung in den Kitas, mit bezahlter Zeit für Begleitung, sollte Normalität werden.

Zur Umsetzung §5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht ist der Kindertagespflege entsprechendes Augenmerk zu geben. Kindertagespflegepersonen benötigen ein auskömmliches Einkommen durch eine Erhöhung der Pauschale lt. ThürKigaG, was im Zusammenhang mit einer Qualifizierung nach QHB über 300 Stunden gerechtfertigt wäre. September 2022